• Mit dem Budget für 2024 werden 123,49 Milliarden Euro in die Zukunft Österreichs investiert. Diese fließen in Wissenschaft und Forschung, Sicherheit, unseren Wirtschaftsstandort sowie in die Klima- und Transformationsoffensive der heimischen Wirtschaft.
  • Die Senkung der dritten Einkommenssteuerstufe auf 40 Prozent und die gleichzeitige Senkung der Körperschaftssteuer auf 23 Prozent kommt ebenso Unternehmen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute.
  • Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ab 1. Jänner 2024 ein Verkehrsabsetzbetrag von jährlich 463 Euro zu. Bei Anspruch auf einen Pendlerpauschale erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 798 Euro, wenn das jährliche Einkommen 14.106 Euro nicht übersteigt.
  • Auch 2024 erhalten Pensionistinnen und Pensionisten bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro eine volle Abgeltung der aktuellen Inflation in Höhe von 9,7 Prozent.
  • Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, wird von 550 Euro auf 700 Euro angehoben.
  • Zusätzlich wird 2024 auch die Familienbeihilfe um 9,7 Prozent erhöht.
  • Mit der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf den gesamten gemeinnützigen Bereich werden Verbesserungen der abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, Freiwilligenarbeit gefördert und die Rechtssicherheit gestärkt.
  • Um die Resilienz von Rettungsorganisationen im Krisen- und Katastrophenfall weiter zu steigern, werden künftig zusätzlich 22 Millionen Euro jährlich in die Hand genommen. Davon werden 18 Millionen Euro an Rettungsorganisationen in den Bundesländern zur Verfügung gestellt, um dort in Einsatzfahrzeuge, Einsatzmittel und Ausrüstung investieren zu können. Jeweils zwei Millionen Euro erhalten die Dachverbände der Rettungsorganisationen und der Zivilschutzverband.
  • Der Tausch fossiler Heizungen durch klimafreundlichere Alternativen wird ab kommendem Jahr mit durchschnittlich 75 Prozent durch Bundesförderungen gedeckt. Für Menschen mit geringem Einkommen wird es möglich sein, die komplette Heizungserneuerung (also 100 Prozent) gefördert zu bekommen.
  • Ab 2024 wird die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für die kommenden zwei Jahre ausgesetzt, was eine Entlastung von rund 650 Millionen Euro bedeutet.