Die Bundesregierung hat die „Kalte Progression“ zur Gänze abgeschafft. Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Die Bundesregierung hat sich zudem verpflichtet, einen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels des Inflationsvolumens zu fassen. Die präsentierten neuen Entlastungsmaßnahmen wirken ab 1. Jänner 2024.

„Es ist ein Akt der Fairness, dass wir den arbeitenden Menschen das zurückgeben, was ihnen die Inflation aus der Tasche zieht! Die Abschaffung der Kalten Progression ist ein sozialpolitischer Meilenstein, den zahlreiche Bundesregierungen davor angedacht, aber nicht durchgesetzt haben. Bundeskanzler Karl Nehammer und sein Team haben diese heimliche Steuererhöhung abgeschafft, um die Menschen zu entlasten. Seit 1. Jänner spüren das die Menschen auch klar in den Geldbörsen. Zwei Drittel der Kalten Progression kommen automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurück. Über das verbleibende Drittel kann sich die Bundesregierung dafür einsetzen, soziale Maßnahmen vorzunehmen. Und genau das haben sie nun präsentiert. Mit dem verbleibenden Drittel werden einerseits die arbeitenden Menschen entlastet und andererseits auch die Familien mit Kindern unterstützt. Damit werden Maßnahmen gesetzt, die die aktuelle Lage und Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen und die unmittelbar dort entlasten, wo es die Menschen auch erwarten. Die Handschrift des ÖAAB ist dabei klar spürbar“, ist ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits erfreut.

„Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen deutlich, dass in Österreich derzeit ein massiver Arbeitskräftemangel vorliegt, daher sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben oftmals gefordert, mehr zu arbeiten und dadurch Überstunden zu machen. Viele Menschen wollen diese Überstunden auch machen. Die steuerliche Belastung für die geleisteten Überstunden ist aber derzeit zu hoch. Der Staat soll hier nicht mitverdienen. Deswegen ist es unser Anliegen, dass die steuerliche Begünstigung der Überstunden ausgeweitet wird. Unsere Forderung wird nun umgesetzt. Gerade in Zeiten der Teuerung gibt das den Menschen eine Möglichkeit, dass sich eine Mehrleistung auch im Geldbörserl niederschlägt. Der monatliche Freibetrag wird nun dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen. Auch der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wird auf 400 Euro angehoben. Damit wird eine wichtige Forderung des ÖAAB Wirklichkeit und Leistung eindeutig belohnt. Unser Dank gilt ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger, der sich hier im Sinne der arbeitenden Menschen für eine Ausweitung der besseren Besteuerung von Überstunden eingesetzt hat“, so Zarits weiter.

„Seit 1. Jänner 2021 sind steuerliche Vergünstigungen für Tätigkeiten im Homeoffice möglich. Mehraufwendungen können mit dem Homeoffice-Pauschales im Wege des Jahresausgleichs steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung wäre Ende des Jahres ausgelaufen. Der ÖAAB hat sich dafür eingesetzt, dass diese Regelung ins Dauerrecht übernommen wird. Davon profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es möglich ist im Homeoffice zu arbeiten, ganz klar“, erklärt der ÖAAB-Generalsekretär.

„Das präsentierte Paket zum ‚sozialen Drittel‘ sieht neben den Maßnahmen zur Entlastung des Faktors Arbeit auch Maßnahmen zur Entlastung der Familien mit Kindern vor. Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, wird von 550 Euro auf 700 Euro angehoben. Und auch der steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung wird von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt“, so Zarits.

„Und ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels fließt in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge. Alle vier Tarifgrenzen steigen im kommenden Jahr. Damit werden nicht nur Menschen mit geringem Einkommen entlastet, sondern auch der Mittelstand wird diese Entlastung klar im Geldbörsel spüren. Auch bestimmte

Absetzbeträge, von denen niedrige Einkommen am stärksten profitieren, werden um fast 10 Prozent angehoben. Die Bundesregierung unter Karl Nehammer zeigt einmal mehr, dass sie die Anliegen der Menschen kennt und präsentiert ein weiteres Mal ein Paket von dem die arbeitenden Menschen klar profitieren“, so der ÖAAB-Generalsekretär Zarits abschließend.